Aktuelles aus der Stadt Wolfstein
Simply Unplugged Live am Campingplatz Wolfstein
Pfingstspektakel in WolfsteinDie Stadt, die Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein sowie die örtlichen Vereine veranstalten rund um Pfingsten ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt und locken somit Jahr für Jahr ca. 8000 Besucher nach Wolfstein.
Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein. Die geheimnisvolle Welt unter Tage ist ein besonderes Erlebnis, dass man sich nicht entgehen lassen sollte. Kinderschminken, Kalkbrennen, hausgemachte Waffeln, kalte Getränke und leckere Weine des NK-Weinhandels Wolfstein läuten das Pfingstwochenende in gemütlicher Atmosphäre ein. Für Freunde des runden Leders lädt die TSG Wolfstein ab 14.00 Uhr alle Gäste ein, die Mannschaft gegen den Tabellennachbarn, den TuS Schönenberg zu unterstützen. Am Abend freut sich der Theaterverein, seine Gäste zu dem Stück „Bruno’s Bruder“ im Freilichttheater begrüßen zu dürfen. Beginn ist um 19.30 Uhr. Karten gibt es an der Abendkasse.
Der Sonntag beginnt um 11.00 Uhr mit einem zünftigen Frühschoppen in der Historischen Wassergasse.
Für gute Stimmung sorgt der allseits bekannte und beliebte Wolfgang Bayer. Am Abend um 19.30 Uhr gibt der Theaterverein dann seine 2. Vorstellung. Mit Einbruch der Dunkelheit findet der Sonntag mit einem beeindruckenden Feuerwerk von Burg Neu-Wolfstein seinen Höhepunkt. Der Pfingstmontag beginnt schon sehr früh: bereits um 6.00 Uhr klingt der Weckruf des Musikvereins Wolfstein über die Stadt Wolfstein. Pünktlich um 7.00 Uhr wird die Historische Maikur mit zwei Liedvorträgen des Männergesangvereins auf Burg Neu-Wolfstein eröffnet. Gemeinsam wird sich auf den Weg gemacht, den Gipfel zu erklimmen. Zahlreiche Bewirtungsstationen entlang des Weges sorgen für die nötige Stärkung unterwegs. Alte Bekanntschaften werden gepflegt und Neue geknüpft. In gemütlicher Volksfest-Atmosphäre findet die Historische Maikur dann Ihren Abschluss auf dem Turnplatz, wo die Band „Die Filsbacher“ für die nötige Stimmung sorgt. Während der gesamten Pfingsttage ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Historisches Der angebliche Auslöser klingt kurios: 1832 sollen die Wolfsteiner das Hambach Fest verpasst haben. Dieser unverzeihliche Fehler muss noch heute im Mai kuriert werden. Daher der Name Maikur. Auf alle Zeit heißt es also an jedem Pfingstmontag um 06.00 Uhr früh: Nie wieder zu spät zur Maikur! Ausrichtende Vereine: TSG Wolfstein/Roßbach TSG Förderverein Schützenverein Wolfstein Theaterverein Wolfstein
An alle Vereine, Vereinigungen, Gemeinschaften:Die Stadt Wolfstein bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Termine im Veranstaltungskalender der Wolfsfeiner Internetseite zu veröffentlichen. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltungen (öffentliche Vereinsfeiern, Feste, Messen, etc.) an die Redaktion der Wolfsfeiner Internetseite. Der Eintrag ist kostenlos. Die Wolfsteiner Internetseite wird täglich von ca. 250 Benutzern aufgerufen. Termine bitte melden an: EDV Service Nickel (Webmaster www.wolfstein.de) In Immetshausen 21 67752 Wolfstein Tel. 06304-992184 Fax 06304-992183 Mail:
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oder an das Rathaus der Stadt Wolfstein Stadtbürgermeister Dilly Rathausplatz 67752 Wolfstein Tel. 06304-214 Mail:
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Fahrt des Partnerschaftsvereins Wolfstein nach Verdun sur le Doubs 2013
Verbrennen von Grünabfällen innerorts grundsätzlich verboten
Zu jeder Jahreszeit hört man regelmäßig dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig „eingenebelt“. Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen innerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich verboten ist.
Auch in Feld und Flur ist es nur im Ausnahmefall erlaubt und dann nur unter strengen Bedingungen. Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden – nicht nur den Mitmenschen zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt. Die Verwertung pflanzlicher Abfälle hat nach dem bestehenden Bundesabfallrecht zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt eindeutig Vorrang vor der Verbrennung. Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, die pflanzlichen Abfälle vorrangig den Grünschnittsammelstellen zukommen zu lassen.
Nur wenn die Abfälle nicht mehr verwertet werden können und zumutbare Verwertungsmöglichkeiten ausscheiden, kann unter der Beachtung der unten aufgeführten Voraussetzungen eine Verbrennung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage in Betracht kommen.
Das Gesetzbuch sagt hierzu:
Pflanzliche, nicht verwertbare Abfälle, welche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle nur dann verbrannt werden, wenn sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Wer mehr als drei Kubikmeter Pflanzen oder Pflanzenteile verbrennen will, hat dies der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich anzuzeigen. Die Abfälle dürfen dann binnen 20 Tage vom dritten Tag nach dem Eingang der Anzeige verbrannt werden.
Unzulässig ist
1. das flächenhafte Abbrennen, 2. das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von 100 m zu Wäldern; 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen, insbesondere Straßen; 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angrenzenden Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen 3. das Verbrennen zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 4. das Mitverbrennen von anderen Abfällen, insbesondere Altreifen Vor dem Verbrennen sind nicht verwertbare Pflanzen und Pflanzenteile in Haufen oder Schwaden zusammenzufassen. Dazwischen sowie zur Sicherung der Mindestabstände sind durch Pflügen oder Fräsen mindestens 3 m breite Bodenbearbeitungsstreifen anzulegen, die von pflanzlichen Abfällen freizumachen sind. Die pflanzlichen Abfälle müssen beim Verbrennen trocken sein.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Nähere Informationen erhalten sie beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde (Frau Stein / Herr Hebel 06304 - 913-116 /- 115).
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