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Aktuelles aus der Stadt Wolfstein

 

Simply Unplugged Live am Campingplatz Wolfstein

 



Pfingstspektakel in Wolfstein

Die Stadt, die Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein sowie die örtlichen Vereine veranstalten rund um

Pfingsten ein abwechslungsreiches Programm für Jung und Alt und locken somit Jahr für Jahr ca. 8000 

Besucher nach Wolfstein.


Am Pfingstsamstag, dem 18.Mai 2013 fällt um 13.00 Uhr der Startschuss mit dem Fest in und um das 

 

Kalkbergwerk am Königsberg in Wolfstein. Die geheimnisvolle Welt unter Tage ist ein besonderes Erlebnis, 
dass man sich nicht entgehen lassen sollte. Kinderschminken, Kalkbrennen, hausgemachte Waffeln, 
kalte Getränke und leckere Weine des NK-Weinhandels Wolfstein läuten das Pfingstwochenende in gemütlicher 
Atmosphäre ein.

Für Freunde des runden Leders lädt die TSG Wolfstein ab 14.00 Uhr alle Gäste ein, die Mannschaft gegen den 
Tabellennachbarn, den TuS Schönenberg zu unterstützen.

Am Abend freut sich der Theaterverein, seine Gäste zu dem Stück „Bruno’s Bruder“ im Freilichttheater begrüßen 
zu dürfen. Beginn ist um 19.30 Uhr. Karten gibt es an der Abendkasse.

Der Sonntag beginnt um 11.00 Uhr mit einem zünftigen Frühschoppen in der Historischen Wassergasse. 

 

Für gute Stimmung sorgt der allseits bekannte und beliebte Wolfgang Bayer. Am Abend um 19.30 Uhr gibt der 
Theaterverein dann seine 2. Vorstellung. 
Mit Einbruch der Dunkelheit findet der Sonntag mit einem beeindruckenden Feuerwerk von Burg Neu-Wolfstein 
seinen Höhepunkt.
Der Pfingstmontag beginnt schon sehr früh: bereits um 6.00 Uhr klingt der Weckruf des Musikvereins Wolfstein 
über die Stadt Wolfstein.
Pünktlich um 7.00 Uhr wird die Historische Maikur mit zwei Liedvorträgen des Männergesangvereins auf Burg 
Neu-Wolfstein eröffnet. 
Gemeinsam wird sich auf den Weg gemacht, den Gipfel zu erklimmen. Zahlreiche Bewirtungsstationen entlang des 
Weges sorgen für die nötige Stärkung unterwegs. 
Alte Bekanntschaften werden gepflegt und Neue geknüpft. In gemütlicher Volksfest-Atmosphäre findet die Historische 
Maikur dann Ihren Abschluss auf dem Turnplatz, wo die Band „Die Filsbacher“ für die nötige Stimmung sorgt.

Während der gesamten Pfingsttage ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Historisches
Der angebliche Auslöser klingt kurios: 1832 sollen die Wolfsteiner das Hambach Fest verpasst haben. Dieser unverzeihliche Fehler muss noch heute im Mai kuriert werden. Daher der Name Maikur. Auf alle Zeit heißt es also an jedem Pfingstmontag um 06.00 Uhr früh: Nie wieder zu spät zur Maikur!

Ausrichtende Vereine:
TSG Wolfstein/Roßbach
TSG Förderverein
Schützenverein Wolfstein
Theaterverein Wolfstein

 


 An alle Vereine, Vereinigungen, Gemeinschaften:


Die Stadt Wolfstein bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Termine im Veranstaltungskalender der Wolfsfeiner Internetseite zu veröffentlichen.
Bitte melden Sie Ihre Veranstaltungen (öffentliche Vereinsfeiern, Feste, Messen, etc.) an die Redaktion der Wolfsfeiner Internetseite. Der Eintrag ist kostenlos.
Die Wolfsteiner Internetseite wird täglich von ca. 250 Benutzern aufgerufen.

Termine bitte melden an:

EDV Service Nickel
(Webmaster www.wolfstein.de)

In Immetshausen 21
67752 Wolfstein
Tel. 06304-992184
Fax 06304-992183
Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

oder an das 

Rathaus der Stadt Wolfstein
Stadtbürgermeister Dilly
Rathausplatz
67752 Wolfstein
Tel. 06304-214
Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
 
 

 

Fahrt des Partnerschaftsvereins Wolfstein nach Verdun sur le Doubs 2013

 

 

 


Sperrung der Leichenhalle Wolfstein

 

 


 

Verbrennen von Grünabfällen innerorts grundsätzlich verboten

 

Zu jeder Jahreszeit hört man regelmäßig dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig „eingenebelt“. Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen innerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich verboten ist.

 

Auch in Feld und Flur ist es nur im Ausnahmefall erlaubt und dann nur unter strengen Bedingungen.

Nach Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden – nicht nur den Mitmenschen zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt.

Die Verwertung pflanzlicher Abfälle hat nach dem bestehenden Bundesabfallrecht zur Schonung der Ressourcen und der Umwelt eindeutig Vorrang vor der Verbrennung. Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, die pflanzlichen Abfälle vorrangig den Grünschnittsammelstellen zukommen zu lassen.

 

Nur wenn die Abfälle nicht mehr verwertet werden können und zumutbare Verwertungsmöglichkeiten ausscheiden, kann unter der Beachtung der unten aufgeführten Voraussetzungen eine Verbrennung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage in Betracht kommen.

 

Das Gesetzbuch sagt hierzu:

 

Pflanzliche, nicht verwertbare Abfälle, welche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle nur dann verbrannt werden, wenn sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.

Wer mehr als drei Kubikmeter Pflanzen oder Pflanzenteile verbrennen will, hat dies der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich anzuzeigen. Die Abfälle dürfen dann binnen 20 Tage vom dritten Tag nach dem Eingang der Anzeige verbrannt werden.

 

Unzulässig ist

 

1. das flächenhafte Abbrennen,

2. das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von 100 m zu Wäldern; 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen, insbesondere Straßen;  10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angrenzenden Rohr- und          Riedbeständen und Feldrainen

3. das Verbrennen zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

4. das Mitverbrennen von anderen Abfällen, insbesondere Altreifen

Vor dem Verbrennen sind nicht verwertbare Pflanzen und Pflanzenteile in Haufen oder Schwaden zusammenzufassen. Dazwischen sowie zur Sicherung der Mindestabstände sind durch Pflügen oder Fräsen mindestens 3 m breite Bodenbearbeitungsstreifen anzulegen, die von pflanzlichen Abfällen freizumachen sind.

Die pflanzlichen Abfälle müssen beim Verbrennen trocken sein.

 

Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Nähere Informationen erhalten sie beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde

(Frau Stein / Herr Hebel 06304 - 913-116 /- 115).

 

Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein

- Ordnungsbehörde -